Neue gesetzliche Pflicht ab dem 19. Juni 2026 — der Widerrufsbutton muss auf Ihrer Website stehen.
Pflicht-Check

Gilt der Widerrufsbutton für Sie?

Drei Fragen, 30 Sekunden — unverbindlich und ohne Anmeldung.

1. Können bei Ihnen auch Privatpersonen (Verbraucher) kaufen oder einen Vertrag abschließen?
2. Wird der Vertrag online geschlossen — z. B. über Ihre Website, ohne persönlichen oder telefonischen Kontakt?
3. Besteht für diese Verträge grundsätzlich ein Widerrufsrecht — gesetzlich oder freiwillig eingeräumt?
0 von 3 Fragen beantwortet

Diese Einschätzung bildet die häufigsten Fallkonstellationen des § 356a BGB vereinfacht ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel empfehlen wir eine individuelle rechtliche Prüfung.